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Seminar zum Baustellenkoordinator (WS 24/25)

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Seminar

Termin

26. und 27. November 2024
03. und 04. Dezember 2024

jeweils von 08.00-12.00 Uhr

Universität Liechtenstein

Inhalt

Seit dem 1. März 2003 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten in Kraft. Bauherren, Planer, Bauleiter und Bauausführende müssen diese Vorgaben beachten.

Im Rahmen eines Seminars wird in gemeinsamer Arbeit die Umsetzung bestehender gesetzlicher Grundlagen anhand von Beispielen aus der Praxis erarbeitet und die Sensibilisierung der Arbeitssicherheit auf Baustellen gefördert. Die theoretisch erworbenen Kenntnisse sollen in die praktische Anwendung umgesetzt werden können.

1. Teil: Rechtsgrundlagen

Referenten: Michael Zwerger, Marcel Wessner (AVW), Markus Ganahl (AVW)

2. Teil: Umsetzung in der Praxis

Referenten: Michael Zwerger, Marcel Wessner (AVW), Markus Ganahl (AVW)

Bitte beachten:
Die Absolvierung des Seminars sichert nicht die Zulassung als Planungs- und Baustellenkoordinator zu. Der Teilnehmende ist für die Abklärung der für die Bewilligung notwendigen Voraussetzungen selbst verantwortlich.

Zur Ausübung der Tätigkeit als Planung- und Baustellenkoordinator ist eine Bewilligung durch das Amt für Volkswirtschaft notwendig. Hierzu sind die fachliche Befähigung (Art. 5 Bauarbeitenkoordinationsverordnung, BauKV) nachzuweisen.

Nach Abschluss des Seminars ist eine Projektarbeit einzureichen.

Anwesenheitspflicht 3 Halbtage.

Inhaltliche Fragen an
arbeitsinspektorat@llv.li

Zielgruppe

Bauherren, Bauherrenvertreter, Architekten, Planer, Bauleiter, Bauausführende.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-volkswirtschaft/arbeitssicherheit/baustellenkoordination

Information

Andreas Lehner, MSc Arch

Preis

CHF 1250.00 (inkl. Seminarunterlagen)
Das Seminar wird nur bei genügend Teilnehmern durchgeführt!

Anmeldeschluss

05.11.2024

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.