Vortrag
Referenten
Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn)
Prof. Dr. iur. Malte C. Gruber
Prof. Dr. Pavel Laskov
Dr. iur. Thomas Nägele, LL.M.
Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.
Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn
Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison)
Termin
10.05.2022 13:30 - 19:00
Inhalt
Der Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung führt am 10. Mai 2022 die zweite Veranstaltung "Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht" durch.
Rahmenthema für das zweite (sowie für das nächste, dritte) "Gespräch" ist die Digitalisierung, ein zentraler Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhls. Liechtenstein ist ein Vorreiter bei den digitalen Entwicklungen. Die Veranstaltung will insbesondere die strafrechtliche Seite der Digitalisierung beleuchten - ihre Risiken, ihre Chancen, ihre Herausforderungen.
Von dem Leben im Metaversum über die Nutzung von Kryptowährungen bis zur Cyber- und organisierten Kriminalität und deren internationalen Regulierung bietet das zweite "Gespräch" mit den sechs eingeplanten Referaten unter dem Titel "Digitalisierung I" ein spannendes Spektrum von hochaktuellen forschungs- und praxisrelevanten Aspekten an. Dieses Spektrum wird beim dritten "Gespräch" am 15. November 2022 unter dem Titel "Digitalisierung II" um weitere Bezüge ergänzt und fortgeführt.
Zielgruppe
Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien, Vorstandsmitglieder von Unternehmen, Compliance Officer, Mitarbeitende von Finanzdienstleistungsunternehmen, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Beratungsunternehmen, Mitarbeitende von VT-Dienstleistern, Interessenten aus Wissenschaft und Praxis.
Information
Mag. phil. Christoph Osztovics
Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.
Preis
CHF 390,- pro Person, einschliesslich Apéro. CHF 350,- pro Person, wenn die Teilnahme via Zoom erfolgt. Eine Teilnahmebescheinigung wird für alle TeilnehmerInnen erstellt.
Anmeldeschluss
06.05.2022
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.