Vortrag
Referenten
Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner
Dr. iur. Werner Jahnel
Dr. iur. Michael Nueber, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. iur. Martin Schauer
Termin
26.03.2020 18:00 - 19:45
Inhalt
Die Praxis zeigt, dass es im Zusammenhang mit Familienvermögen, gleich ob strukturiert oder nicht, immer wieder zu Konflikten kommt, die sich aufgrund der familiären Bande der Streitparteien deutlich von anderen kommerziellen Disputen unterscheiden. In vielen Fällen spielen nicht nur verschiedene Rechtsgebiete, wie beispielsweise das Erb- und Familienrecht sowie das Stiftungs- und Gesellschaftsrecht eine wesentliche Rolle, sondern auch persönliche Erwägungen, die eher in Verfahren alternativer Streitbeilegung als in staatlichen Gerichtsverfahren berücksichtigt werden können. Darüber hinaus ist vor allem die Vertraulichkeit alternativer Streitbeilegungsmethoden dafür ausschlaggebend, weshalb diese im Bereich von Private Clients und Familienvermögen jedenfalls vorteilhaft erscheinen. Hier bieten vor allem Schiedsverfahren sowie andere Methoden der alternativen Streitbeilegung - wie etwa die Mediation, die Moderation bzw collaborative law Strategien - ein probates Mittel zur diskreten Streitbeilegung.
Diesen Themen ist das soeben im Verlag Linde erschienene und von den Professoren Deixler-Hübner und Schauer sowie RA Nueber verfasste Buch "Private Client Arbitration - Familienvermögen und Schiedsgerichtsbarkeit in Österreich und Liechtenstein" gewidmet, das im Rahmen dieser Veranstaltung vorgestellt wird. In den Vorträgen werden einzelne Aspekte daraus vertiefend dargestellt.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen dennoch gebeten.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an aktuellen Rechtsthemen interessierte Personen.
Information
Prof. Dr. iur. Alexandra Butterstein, LL.M.
lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Anmeldeschluss
09.03.2020
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.