Vortrag
Referent
Termin
Mittwoch, 5. Dezember 2018, 18:00 Uhr, Hörsaal 6
Inhalt
Im Fokus des Themenabends steht die Kompetenzabgrenzung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des EFTA-Gerichtshofs.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere am Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht interessierte Personen
Anmeldeschluss
01.11.2018
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.