Tagung
Termin
03.10.2017 13:30 - 18:00
Inhalt
Das Europäische Parlament hat in seiner Plenartagung vom 24. November 2015 die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD verabschiedet; der Rat der Europäischen Union nahm den Richtlinien-Text am 14. Dezember 2015 unverändert an. Beide EU-Organe haben den finalen Richtlinientext am 20. Januar 2016 unterzeichnet. Die IDD trat am 23. Februar 2016 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten, also bis zum 23. Februar 2018, in nationales Recht umzusetzen. Die IDD ersetzt zum gleichen Datum die bislang geltende Richtlinie 2002/92/EG (IMD). Lediglich das durch die Richtlinie 2014/65/EU im Jahr 2014 bereits in die IMD eingefügte Kapitel III.A. zu Versicherungsanlageprodukten wurde schon mit Inkrafttreten der IDD aufgehoben.
Die IDD regelt nunmehr den gesamten Versicherungsvertrieb. Anders als die IMD erfasst die IDD neben Versicherungsagenten und -maklern sowie produktakzessori-schen Versicherungsvermittlern ("Vermittler") auch den Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen ("Vertreiber").
Die IDD soll eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und eine Mindestharmonisierung des Versicherungsvertriebsrechts der Mitgliedstaaten bewirken. Vergleichbar mit der MiFID II, die den Erwerb von Investmentprodukten regelt, soll nun auch die IDD einheitliche Bedingungen für den Erwerb von Versicherungen in der EU schaffen. Im Gegensatz zur MiFID II, die eine maximale Harmonisierung der nationalen Bestimmungen beabsichtigt, eröffnet die IDD den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung relativ weitgehende Gestaltungsspielräume. Obwohl die IDD grundsätzlich weniger strenge Vorgaben als die MiFID II (z.B. zur Zulässigkeit und Offenlegung von Provisionen regelt) hat, sind die Mitgliedstaaten frei, auch restriktivere Vorschriften beizubehalten bzw. einzuführen. So regelt ua Art 22 Abs. 3 IDD, dass Mitgliedstaaten z.B. ein Provisionsverbot im nationalen Recht vorsehen können.
Die IDD zielt ferner darauf ab, Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden, die dazu führen können, dass Versicherungsvertreiber die Kundeninteressen nicht angemessen wahrnehmen. Zur Erreichung dieser Ziele definiert die IDD den neuen Begriff des Versicherungsvertreibers, erhöht die Anforderungen im Hinblick auf die Qualifikation der Versicherungsvertreiber und die Transparenz für die Kunden und sieht schließlich konkrete Sanktionsmechanismen mit der Vorgabe empfindlicher Geldbußen und Anordnungen vor. Die IDD wird derzeit in nationales Recht umgesetzt.
Das 1. Versicherungsrechtsforum, welches in Kooperation mit der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) veranstaltet wird, nimmt sich dieser Neuerungen an. Hochkarätige Referenten werden einzelne Themengebiete näher beleuchten und Umsetzungsoptionen für die Praxis herausarbeiten.
Herzlichen Dank an den Liechtensteinischen Versicherungsverband (LVV) und den Verband Liechtensteinischer Versicherungsbroker (LIBA) für die freundliche Unterstützung.
Information
Dipl. Kff. Nadja Dobler
Monika Züger
Preis
CHF 330.- pro Person, einschliesslich Verpflegung
Tagungsunterlagen werden im Vorfeld der Veranstaltung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einen Tagungsordner wünschen, können Sie dies bei der Anmeldung bekannt geben. Preis Tagungsordner CHF 60.-
Anmeldeschluss
29.09.2017
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.