Tagung
Referenten
Fürstl. Rat Hans Brunhart
Dagmar Bühler-Nigsch
Christoph Dreher, MSc.
Dr. Heinz Frommelt
Dr. iur. Johannes Gasser, LL.M.
Dr. Stephan Ochsner, LL.M.
lic. iur. Thomas Ritter, M.B.L.-HSG
Mag. iur. Philipp Röser
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr
Dr. iur. Helmut Schwärzler, MM
Dr. iur. Wilhelm Ungerank, LL.M.
Christian Verling
Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner
Termin
24.10.2017 08:30 - 17:00
Inhalt
Vermögensveranlagung – Haftung der Stiftungsorgane – Begünstigtenrechte – Philanthropie – Geldwäschereiprävention
Das Programm beginnt mit den aktuellen Entwicklungen im liechtensteinischen Stiftungsrecht und einem Rechtsvergleich zu Österreich bzw. den Reformanliegen im österreichischen Stiftungsrecht. Teil des Vormittagsprogramms ist auch ein Vortrag über die Stiftungsrechtsordnungen im Common Law Rechtsraum.
Das Nachmittagsprogramm ist in drei Themengruppen untergliedert. Zu Beginn werden spezifische Verfahrens- und Haftungsfragen ausführlich behandelt. Dabei wird auf einseitige Schiedsklauseln in Stiftungsstatuten, Retrozessionen sowie auf die Haftungsminimierung bei Stiftungsinvestments eingegangen. Nach der Podiumsdiskussion widmet sich der zweite Teil des Nachmittagsprogramms der Philanthropie und der Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen. Last but not least wird das Programm abgerundet durch einen Einblick in die Umsetzung der Geldwäscherei-Richtlinie und ihre Bedeutung für liechtensteinische Stiftungen.
In der anschliessenden Podiumsdiskussion haben die Teilnehmer nochmals die Möglichkeit sich mit Fragen aus der Praxis an die Referenten zu wenden.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern, Stiftungsratsmitglieder, Rechtswissenschaftler sowie weitere am Stiftungsrecht interessierte Personen.
Information
lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Preis
CHF 810,- pro Person einschliesslich Tagungsunterlagen, Teilnahmezertifikat, Mittagessen und Apéro.
Anmeldeschluss
11.10.2017
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.