ZULASSUNG

Der Bewerbungsprozess - Schritt für Schritt

Bitte beachte die folgenden Punkte und Informationen, bevor Du mit der Antragstellung beginnst. Solltest Du Fragen haben, kannst Du natürlich jederzeit die Studienberatung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Schritt 1 – Zulassungsvoraussetzungen

Vor Abgabe Deines Antrags solltest Du Dich mit den Studieninhalten, den Informationen rund um das Studium und vor allem mit den Zulassungsrichtlinien vertraut machen.

Die allgemeinen Zulassungsrichtlinien sowie die Zulassungsrichtlinien für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik findest Du hier:

Studienordnung der Universität Liechtenstein
Zulassungsrichtlinie Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (engl. Information Systems)

Schritt 2 – Fristen

Anträge sind fortlaufend bis zur festgelegten Frist möglich, Zusagen können jederzeit ausgesprochen werden. Es gelten die folgenden Anmeldefristen:

EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige (keine Visumspflicht)
Wintersemester: 30. Juni
Sommersemester: 30. November

Visumspflichtige Staatsangehörige
Wintersemester: 31. März
Sommersemester: 30. September 

Schritt 3 – Gebühren

Entsprechend der Gebührenordnung der Universität Liechtenstein sind folgende Gebühren für Zulassungsgesuche und Studium zu entrichten:

Bearbeitungsgebühr für Zulassungsgesuche
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen verschiedene Anmelde- bzw. Bewerbungsunterlagen geprüft werden. Des Weiteren werden Beratungs-, Orientierungs- bzw. Bewerbungsgespräche durchgeführt und weitere Dienstleistungen erbracht. Für die Bearbeitung eines Zulassungsgesuchs ist daher von Personen, die noch nie in einem Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiengang an der Universität Liechtenstein inskribiert waren, eine Gebühr in Höhe von CHF 100,- zu entrichten.

Bitte beachte: Diese Gebühr wird nicht rückerstattet oder auf andere Gebühren angerechnet. Die Bezahlung muss spätestens bis zur jeweiligen Antragsfrist ausgelöst worden sein.

Studiengebühren
CHF 950,- pro Semester
für EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie andere Staatsangehörige, die in Liechtenstein eine Daueraufenthalts- bzw. eine Niederlassungsbewilligung haben oder in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz die Maturität erlangt haben

CHF 1.250,- pro Semester
für Nicht-EU/-EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die nicht eine der vorweg genannten Klausel erfüllen

Von der eingehobenen Studiengebühr wird ein Beitrag von CHF 10,- pro Semester zweckgebunden für Leistungen der Studierendenschaft eingesetzt.

Bitte beachte: Gemäß Art. 29(1) der Studierendenordnung werden einbezahlte Studiengebühren nicht rückerstattet.

Schritt 4 – Wohnen und Arbeiten

Studierende, die während des Studiums in Liechtenstein wohnen möchten bzw. wohnen müssen, benötigen eine Bewilligung für den Aufenthalt. Mit der Aufenthaltsbewilligung (L) darf man während der Vorlesungszeit max. 35% und in den Semesterferien 100% in Liechtenstein arbeiten. Bei den meisten Arbeitgebern sind gute Deutschkenntnisse eine zwingende Grundvoraussetzung für eine Anstellung. Rechne bitte mit Lebenshaltungskosten von mind. CHF 1.300.- pro Monat (in den meisten Fällen aber höher). Dazu kommen noch die Studiengebühr pro Semester (siehe Schritt 3) sowie weitere Auslagen und andere Gebühren (siehe Schritt 5).

Schritt 5 – Visa und Hinweise zur Einreise

Bitte beachte: Diese Informationen gelten nicht für EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige.

Für die Einreise nach Liechtenstein ist ein Visum erforderlich. Die Beschaffung eines Visums kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beachte, dass die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von CHF 3.000.- notwendig ist, um die Bewerbung für eine Aufenthaltsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein bearbeiten zu können. Für den Antrag einer Aufenthaltsbewilligung sind Gebühren zu zahlen. Details und weitere Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage sind bei der Koordinationsstelle für Bewilligungen erhältlich (+423 265 1111, bewilligungen@uni.li). Der gesamte Prozess zur Beschaffung eines Visums sowie einer Aufenthaltsbewilligung benötigt Zeit; eine frühzeitige Bewerbung wird daher sehr empfohlen. 

Schritt 6 – Einzureichende Unterlagen

Alle Unterlagen sind entweder in deutscher oder englischer Sprache bereitzustellen. Sind Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Zertifikate etc. nicht in einer der beiden Sprachen ausgestellt, so müssen zusätzlich zu den Kopien dieser Originaldokumente auch amtlich beglaubigte Übersetzungen in einer der beiden genannten Sprachen eingereicht werden. Eine Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt, wenn sie von einer der folgenden Stellen angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wurde:

• Institution, die auch das Original-Dokument ausgestellt hat (z.B. Übersetzung des Diploms, der Leistungsübersicht/des Transcripts of Records durch die Hochschule)
• qualifizierte, vereidigte Fachperson für Übersetzungen
• Notar, Gerichte etc.

Checkliste: Einzureichende Unterlagen
Bitte halte die nachfolgenden Unterlagen (im pdf- oder jpg-Format) zum Hochladen bereit, damit der Prozess möglichst effizient bearbeitet werden kann. Dateien sind in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung zu stellen, damit wir Deinen Antrag ohne Verzögerung bearbeiten können.

• Bachelordiplom oder ein anderes gleichwertiges Hochschuldiplom bzw. eine Studienabschlussbestätigung
• Diploma Supplement bzw. Zeugnis
• Sprachzertifikat gem. Zulassungsrichtlinien
• Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Passkopie
• Passfoto (frontale Aufnahme in guter Qualität und Ausleuchtung)

Manche Unterlagen (z.B. Sprachzertifikate oder das Bachelorzeugnis) können nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden, allerdings keinesfalls später als zu Semesterbeginn. Bitte nimm in einem solchen Fall mit uns Rücksprache. Eine finale Zulassung in den Studiengang ist erst möglich, nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. 

Schritt 7 – Antrag auf Zulassung

Bitte erstelle im Online-Tool ein Benutzerkonto mit Deiner persönlichen E-Mail-Adresse, über die wir Dich während des gesamten Zulassungsprozesses bis zum Studienstart erreichen können. Nach erfolgter Registrierung kannst Du mit der Eingabe des Antrags auf Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinfirmatik (engl. Information Systems) beginnen; Du kannst jederzeit aussteigen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren - eingegebene Informationen und hochgeladene Dokumente gehen bei einem Unterbruch bzw. Ausstieg nicht verloren. Nach Eingabe aller geforderten Informationen und Dokumente übermittle bitte den Antrag. Ein eingereichter Antrag kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Solltest Du Fragen haben, kannst Du jederzeit Kontakt mit der Studienberatung aufnehmen.

Die Universität Liechtenstein behält sich vor, die Echtheit der vorgelegten Dokumente direkt bei der ausstellenden Institution zu verifizieren sowie mangelhafte Übersetzungen zurückzuweisen oder deren Richtigkeit durch universitätseigene Stellen überprüfen zu lassen.

Wichtige Dokumente

Dokumente zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik
Curriculum
Studien- und Prüfungsordnung
Zulassungsrichtlinien Wirtschaftsinformatik
Dokumente der Universität Liechtenstein
Studierendenordnung der Universität Liechtenstein
Disziplinarordnung
Gebührenordnung

Nach der Antragstellung

Bearbeitung des Antrags auf Zulassung: Ein Antrag wird erst bearbeitet, wenn die Zahlung erfolgreich eingegangen ist. Bitte prüfe daher die getätigte Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Deine Daten und die von Dir eingereichten Dokumente werden dann von uns geprüft. Wenn wir noch Fragen zu Deinem Antrag haben sollten, kontaktieren wir Dich per E-Mail. Nach der vollständigen Antragstellung und abgeschlossener Prüfung senden wir Dir per E-Mail eine Bestätigung, dass Du zum Studium an der Universität Liechtenstein vorgemerkt, zugelassen oder leider abgelehnt wurdest. 

Entscheidungen und Semesterrechnung: Wenn uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen, die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Studienleitung Deine Zulassung befürwortet, erhältst Du eine vorläufige Zusage zur Zulassung und die erste Semesterrechnung. Mit Bezahlung der Studiengebühr bestätigst Du die Annahme des Studienplatzes, der damit gesichert ist. Wird die Zahlungsfrist verpasst, so erlischt der Anspruch auf den zugesagten Studienplatz.

Solltest Du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und wir aus den vorliegenden Informationen erwarten können, dass Du die Zulassungsvoraussetzungen bis Studienantritt erfüllen wirst, so erhältst Du eine vorläufige Zusage sowie die Semesterrechnung.

Informationen zum Studienstart: Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage zum Studium erlangt haben, erhalten detaillierte Informationen zum Studienstart, zum Wohnen in Liechtenstein und zur Anreise. Du wirst im Rahmen des «Welcome-Programms» mit allen notwendigen Informationen versorgt und das Team des Studienservices sowie das «Empfangsteam» kümmern sich um allfällige Anliegen.

Vorlage der beglaubigten Kopien: Bis spätestens in der ersten Semesterwoche (Startwoche) musst Du bei der zuständigen Studienservicestelle die beglaubigten Kopien der Zeugnisse, des Diploms etc. einreichen. Bitte sende uns auf keinen Fall Originaldokumente zu. Für Verluste haften wir nicht. 

 

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WEITERE INFORMATIONEN ZUM PROGRAMM

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