uni.liNeuigkeiten18. Rechtsprechtag der Universität Liechtenstein

18. Rechtsprechtag der Universität Liechtenstein

Mit Praxiswissen fit für den Berufsalltag: Am Donnerstag, den 22. März 2012 spricht mit Werner F. Ebke ab 18 Uhr ein Experte für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht über die neue Rechtsprechung zur Abschlussprüferhaftung.


Mit Praxiswissen fit für den Berufsalltag : Am Donnerstag, den 22. März 2012 spricht mit Werner F. Ebke ab 18 Uhr ein Experte für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht über die neue Rechtsprechung zur Abschlussprüferhaftung.

Die Europäische Union beschäftigt sich seit über 40 Jahren mit der Frage, ob und inwieweit Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen für Schäden einstehen sollten, die das geprüfte Unternehmen, vor allem aber Dritte (z.B. Anleger, Gläubiger, Lieferanten, Kreditgeber, Arbeitnehmer und der Staat) im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit testierter Jahresabschlüsse erlitten haben. In seinem Vortrag «Neue Rechtsprechung zur Abschlussprüferhaftung in Liechtenstein und Europa» wird Prof. Dr. Dr. h.c. Werner F. Ebke, LL.M., Direktor Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts‐ und Wirtschaftsrecht, Ruprecht‐Karls‐Universität Heidelberg, diesen Fragen aus juristischer und ökonomischer Sicht nachgehen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 22. März 2012 von 18 bis 20 Uhr im Auditorium der Universität Liechtenstein statt. In einer Diskussionsrunde moderiert von Prof. Dr. Francesco A. Schurr und bei einem anschliessendem Apéro besteht die Möglichkeit zum Austausch mit den Referenten und Teilnehmenden.

Ungeklärte Haftungsfrage
Die Prüfung der periodischen Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Aktiengesellschaften durch unabhängige Wirtschaftsprüfer ist ein wichtiges Instrument der internen Corporate Governance und trägt zugleich zur Steigerung der Effizienz des Kapitalmarkts und des Markts für Unternehmens(leiter)kontrolle bei. Zur Durchsetzung von (kapital‐)marktorientierten Normen und zur Sicherung der Wirksamkeit kapitalmarktbezogener Funktionen wird in den Industrienationen neben dem öffentlichen (Wirtschafts‐)Recht und dem Strafrecht in zunehmendem Masse auch das Zivilrecht herangezogen. Der Vortrag am 22.März richtet sich an Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen. Um Anmeldung bis zum 8. März 2012 unter www.uni.li wird gebeten.

18. Rechtsprechtag
Auditorium der Universität Liechtenstein, Fürst‐Franz‐Josef‐Strasse, 9490 Vaduz
Donnerstag, 22. März 2012, 18‐20 Uhr
Preis: CHF 210,‐ pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro
Anmeldung und Infos unter http://www.uni.li/tabid/266/id/31176.67/default.aspx
Anmeldeschluss: 8. März 2012