Aufgrund seiner Flexibilität und seiner bewährten Einsetzbarkeit in familiären Konstellationen, zum Vermögensschutz und zu gemeinnützigen Zwecken erfreut sich der Trust international grösster Beliebtheit. Der Trust wird in letzter Zeit nicht nur in klassischen Trust-Rechtsordnungen des anglo-amerikanischen Bereichs, sondern vermehrt auch in kontinentaleuropäischen Ländern eingesetzt. Liechtenstein hat eine lange Trusttradition, trotzdem sind die Akteure dazu angehalten, sich neben den nationalen auch mit den international diskutierten Themen auf diesem Gebiet auseinanderzusetzen.
Rechte von Ermessensbegünstigten
Die diesjährige Konferenz wurde durch einen Vortrag von Prof. Paul Matthews eingeleitet, welcher sich mit den Informationsrechten von Ermessensbegünstigten beim angelsächsischen Trust auseinandersetzte. Dr. Stefan Wenaweser legte den Fokus seiner Präsentation auf aktuelle Entwicklungen im Liechtensteinischen Trustrecht mit besonderer Berücksichtigung aktueller Entscheidungen der Liechtensteinischen Gerichte im Zusammenhang mit den Rechten von Ermessensbegünstigten. Die anschliessende rege Diskussion zeigte, dass das Thema derzeit sehr praxisrelevant ist und die Wissenschaft und Praxis auch noch in der Zukunft beschäftigen wird.
Anwendbarkeit der Grundfreiheiten auf Trusts
Im Anschluss an den ersten Themenblock berichtete Dr. Thomas Zwiefelhofer von aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grundfreiheiten und deren Anwendbarkeit auf Trusts. In diesem Zusammenhang wurden aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie des EFTA Gerichtshofs präsentiert, welche für Liechtenstein als EWR-Mitglied von grosser Bedeutung und Wichtigkeit sind.
Sham Trusts und Trust Gerichte in Civil Law Rechtsordnungen
Prof. Maurizio Lupoi warf in seiner Präsentation die Frage auf, ob sog. «Sham Trusts» überhaupt existieren und kam zum Ergebnis, dass es sich in den meisten Fällen eher um Fälle von Treubrüchen («Breach of Trust») handelt. Der Gastgeber, Prof. Dr. Francesco A. Schurr widmete sich diesem Thema aus liechtensteinischer Sicht. Die abschliessende Paneldiskussion wurde durch Prof. Lupoi eingeleitet, welcher den Trust Gerichtshof von San Marino – dessen Präsident er ist – vorstellte. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob die Errichtung eines speziellen Trust Gerichts auch für Liechtenstein erstrebenswert ist. Die international anerkannten Experten aus Wissenschaft und Praxis standen im Anschluss an ihre Präsentationen sowie im Rahmen der Paneldiskussionen für Fragen zur Verfügung, was zu regen Diskussionen und einem Austausch zwischen den Teilnehmenden und den Referenten führte.