Referenz
Linardatos, D. (2018). Die Kondiktionstatbestände des § 816 BGB - Teil I. Juristische Blätter(2), 102-107.
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
Die Kondiktionstatbestände des § 816 BGB spielen in Klausuren häufig eine Rolle, weil es zahlreiche Konstellationen gibt, in denen ein Nichtberechtigter verfügt oder eine ihm nicht zustehende Leistung empfängt. Deswegen ist es unerlässlich, sich mit dieser Norm zu beschäftigen.
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht
- Institut für Wirtschaftsrecht