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Themenabend «Cyberresilienz aktuell: Das DORA-Durchführungsgesetz»

Am 10. Dezember 2024 lud die Professur für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung an der Liechtenstein Business Law School zum Themenabend «Cyberresilienz aktuell: Das DORA-Durchführungsgesetz» ein. Die Veranstaltung fand im Rahmen des diesjährigen wirtschaftsstrafrechtlichen FFF-Projektes statt.

Am Dienstag, 30. Januar 2024, hat die liechtensteinische Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (das Digitale operationale Resilienz-Durchführungsgesetz; DORA-DG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. DORA wird ab dem 17. Januar 2025 für Finanzintermediäre in der EU anwendbar sein. In Liechtenstein wurde am 5. Dezember 2024 das EWR-DORA-DG in zweiter Lesung behandelt und vom Landtag mit voraussichtlicher Geltung ab dem 1. Februar 2025 verabschiedet.

Der Rektor der Universität, Dr. Christian Frommelt, begrüsste die Anwesenden und betonte die wichtige Rolle der Digitalisierung als Schwerpunkt in der universitären Forschung und Lehre. Ferner berichtete er über erste Ergebnisse der zweiten Bevölkerungsumfrage zur Digitalisierung, die er am Digitaltag Vaduz 2024 präsentierte.

Anschliessend stellte Michael Valersi, Leiter der Stabsstelle Cyber-Sicherheit im Fürstentum Liechtenstein, in seinen einleitenden Worten die Arbeit der Stabsstelle vor, die als zentrale Anlaufstelle für sämtliche Belange im Umgang mit Cyber-Risiken fungiert. Er wies darauf hin, dass für die Meldung von Sicherheitsvorfällen in Unternehmen das Meldeformular verwendet werden sollte.

Im ersten Fachvortrag bot Mathias Bartel, Spezialist Aufsicht, Bereich Asset Management und Märkte bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, eine Einführung in die DORA und sprach detailliert ihre Herausforderungen sowie die Umsetzung in der Praxis an.

Schliesslich ging Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M. auf die strafrechtliche Relevanz der Cyberresilienz ein, insbesondere auf Art. 9 DORA-DG, in dem die Strafbestimmungen verankert sind. Der Schwerpunkt lag einerseits auf der Erläuterung der Cyberkriminalität und andererseits auf den Erfordernissen von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie den Risiken der Verbandsverantwortlichkeit.

Die Veranstaltung verzeichnete über 100 Anmeldungen und empfing die zahlreichen Teilnehmenden aus Finanzdienstleistungsunternehmen, Behörden und Rechtsanwaltskanzleien in der neuen Aula der Universität am Standort Ebaholz. Der Abend klang bei einem gemütlichen Apéro aus.