uni.liThemaFinance46. Rechtsprechtag an der Universität Liechtenstein

46. Rechtsprechtag an der Universität Liechtenstein

Der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht der Universität Liechtenstein veranstaltete am Dienstag, 19. Februar 2019, den 46. Rechtsprechtag zum Thema «Die Entwicklung des liechtensteinischen IPR unter dem Einfluss der österreichischen Rechtsprechung und des EU-Kollisionsrecht».

 

IPRG Liechtenstein und Österreich

Der Referent Univ.‐Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI), ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts, widmete sich in seinem Vortrag vor allem den allgemeinen kollisionsrechtlichen Regelungen und dem Schuldrecht. Das Familien- und Erbrecht sowie das Gesellschaftsrecht wurden ebenfalls in seine Ausführungen mit einbezogen. Die fortschreitenden personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen vor allem mit den Nachbarstaaten lassen auch in Liechtenstein die Zahl an grenzüberschreitenden Fällen weiter steigen. Welches nationale Recht zur Anwendung kommt ist in erster Linie nach dem IPRG (1996) zu bestimmen. Als Rezeptionsvorlage diente, mit kleineren Abweichungen, das österreichische IPRG, welches knapp 20 Jahre früher in Kraft getreten ist. Bei der Auslegung zentraler Bestimmungen des IPRG-FL wird daher auch die Rechtsprechung und Lehre zum IPRG-AT berücksichtigt, soweit dessen Bestimmungen dem liechtensteinischen Kollisionsrecht entsprechen. Aufgrund der um sich greifenden IPR-Vereinheitlichung durch EU-Instrumente behandelte der Referent zudem die Frage, inwieweit auf österreichische Entscheidungen zu diesen Rom-Verordnungen Bezug genommen werden kann.

Platz für Diskurs und anregende Fragen

Der Vortrag wurde durch eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Prof. Schurr, Lehrstuhlinhaber für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Liechtenstein, mit dem Referenten abgerundet. Die Teilnehmenden beteiligten sich mit Fragen aus der eigenen Praxis an der Diskussion.