Nach der Begrüssung durch den Lehrstuhlinhaber, Prof. Francesco A. Schurr, gewährte Hon.-Prof Dr. Dietmar Czernich einen umfassenden Einblick über die am 01.08.2017 in Kraft getretene Schiedsrechtsnovelle 2017. Ausführlich wurde dabei auf § 634 ZPO (Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern) eingegangen und auf die Frage, ob Schiedsvereinbarungen in Statuten, Gesellschaftsverträgen, Stiftungsurkunden oder Treuhandurkunden zulässig sind. Ausgehend von aktuellen Fällen wurde der Bogen geschlagen zu Kompetenzkonflikten zwischen Schiedsgerichten und der ordentlichen Gerichtszuständigkeit. In seinem Vortrag widmete sich Czernich überdies der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Schiedsrichtern. Diskutiert wurde mitunter, ob die Offenlegungspflicht bereits bei fachlichen Kontakten, gemeinsamen Publikationen oder gar einem gemeinsamen Mittagessen des Schiedsrichters mit dem Parteienvertreter greift bzw. welche konkreten Voraussetzungen für den Eintritt der Ablehnungs- und Ausschlussgründe vorliegen müssen. Zum Ausklang der Veranstaltung lud die Universität Liechtenstein zum Apéro ein, welcher den Teilnehmenden eine weitere Möglichkeit für Austausch und Diskussion bot.