Am Montag, den 24. Januar 2011 findet der 11. Rechtsprechtag des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Hochschule Liechtenstein statt. Dieses Mal widmet sich Prof. Dr. Thomas Geiser höchstgerichtlichen Entscheidungen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Am Montag, den 24. Januar 2011 findet der 11. Rechtsprechtag des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Hochschule Liechtenstein statt. Dieses Mal widmet sich Prof. Dr. Thomas Geiser höchstgerichtlichen Entscheidungen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Arbeitsrecht geht uns alle an! Entweder sind wir in der Position des Arbeitnehmers oder in der Position des Arbeitgebers oder gar mit beiden Perspektiven konfrontiert. Und egal, ob es um Lohnzahlungen, Kündigungsschutz oder die fristlose Vertragsauflösung geht – es handelt sich immer um ein hochsensibles Themengebiet das darüber hinaus stets dem Einzelfall gerecht werden soll. Gerade hier spielt die Rechtsprechung eine ganz wesentliche Rolle in der Rechtsanwendung und der Rechtssicherheit. Die Tatsache, dass das liechtensteinische Recht seine Rezeptionsgrundlage im schweizerischen Arbeitsrecht hat, macht den Blick über den Rhein zur Rechtsprechungspraxis der schweizerischen Höchstgerichte zu einem echten Muss für alle Rechtsanwender und Betroffenen in Liechtenstein.
Kontaktperson:
Martina Herberstein, Mag. iur.
Telefon +423 265 11 75
martina.herberstein@hochschule.li