Die AAQ hält fest, dass die Universität Liechtenstein mit gegenwärtig zwei Bereichen (Wirtschaftswissenschaften und Architektur) und zukünftig drei Schools (School of Business Law, School of Business, School of Architecture) die Voraussetzungen gemäss Artikel 30 HFKG für die institutionelle Akkreditierung als Universität erfüllt. Der Schweizerische Akkreditierungsrat erteilte die Akkreditierung für eine Dauer von sieben Jahren, d. h. bis 2029, mit einer Auflage. Diese betrifft die Anerkennung von Studienleistungen im Rahmen der Studierenden-Mobilität gemäss Lissabon-Konvention. Die Universität hat die Auflage innert 24 Monaten zu erfüllen.
Bestätigung der strategischen Entwicklung der Universität
Mit der institutionellen Akkreditierung wird die Qualitätssicherung von Universitäten und Hochschulen umfassend geprüft und damit Studierenden des Fürstentums Liechtenstein gleichberechtigter Zugang zu allen universitären Hochschulen in der Schweiz und Liechtenstein garantiert.
Klaus Tschütscher, Präsident des Universitätsrats, erklärt: «Die erfolgreiche institutionelle Akkreditierung ist ein Meilenstein in der jungen Geschichte der Universität Liechtenstein. Es ist eine Bestätigung der strategischen Entwicklung und Ansporn, auf dem Weg der systematischen Weiterentwicklung der breit verankerten Qualitätskultur weiterzuarbeiten. Die erfolgreiche Akkreditierung ist ein Gemeinschaftswerk und das Verdienst ganz vieler an der Universität. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben.»
Die Universität Liechtenstein hat im April 2020 ein Akkreditierungsgesuch als Universität beim Schweizerischen Akkreditierungsrat eingereicht und die AAQ als Akkreditierungsagentur gewählt. Grundlagen für den positiven Akkreditierungsentscheid waren ein im Jahr 2021 verfasster Selbstbeurteilungsbericht sowie die Begutachtung durch externe Expertinnen und Experten der AAQ samt Vor-Ort-Visite im Herbst 2021. In einem mehrstufigen Prüfungsverfahren befragte eine hochrangig besetzte internationale Gutachtergruppe der AAQ über 50 Mitarbeitende und Studierende der Universität Liechtenstein.
Persönliche und familiäre Uni
In ihrer abschliessenden Beurteilung stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, eine Universität kennengelernt zu haben, deren Mitglieder die Universität als «persönliche und familiäre Uni» charakterisieren und besonders wertschätzen. Die Identifikation und Zufriedenheit aller Mitgliedergruppen – des Personals sowie der Studierenden – mit ihrer Universität sei sehr hoch.
Viele Studierende haben sich in Liechtenstein eingeschrieben, weil sie an einer überschaubaren Universität mit einzigartigen Betreuungsverhältnissen, Möglichkeiten zur Mitgestaltung und direktem Draht zu ihren Dozierenden studieren wollen, und weil sie die vernetzten «Nischenangebote» Liechtensteins und die gute Vernetzung zu lokalen Unternehmen gesucht haben. Die geringe Grösse der Universität und die kurzen Wege erleichtern informelle Kommunkationsformen, die sich, laut Aussage der Gutachtenden, «vor allem beim zügigen Aufbau der noch jungen Universität und deren Vernetzung mit anderen Hochschulen bewährt haben.»
Die Gutachterinnen und Gutachter betonten, dass die Universität Liechtenstein ein hochqualitatives und fokussiertes Lehrangebot aufweist: Die Curricula erlauben das Erreichen der Qualifikationsziele. Zusätzlich unterstützt die Universität die Studierenden, durch Partnerprogramme und Stipendien Auslandssemester oder Praktika im Ausland zu bekommen.
Sicherung von Beitragsmitteln der Interkantonalen Universitätsvereinbarung
Gemeinsam mit allen Kantonen der Schweiz ist Liechtenstein Mitglied der lnterkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 (kurz IUV 1997), die den Studierenden aller Kantone und des Fürstentums Liechtenstein gleichberechtigten Zugang zu allen universitären Hochschulen in der Schweiz und Liechtenstein garantiert. Die neue lnterkantonale Universitatsvereinbarung 2019 trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit die Universität Liechtenstein weiterhin nach IUV beitragsberechtigt bleibt, ist, wie für alle Universitäten, der Nachweis einer institutionellen Akkreditierung bis Ende 2022 erforderlich. Diesen Nachweis hat die Universität Liechtenstein nun erbracht und sichert sich damit, auch zur Freude des Landes als Eigner der Universität, diese Beiträge weiterhin.
Schweizerische Akkreditierung bis 2029 sichergestellt
Die institutionelle Akkreditierung, welche bis 2029 erteilt wurde, verdeutlicht den hohen Anspruch, den die Universität Liechtenstein an die Qualität der Lehre und Forschung stellt. Sie ist ein Gütesiegel für die Studierenden und bildet die Grundlage für die regionale und die internationale Reputation der Universität. Mit diesem Rückenwind kann das Potenzial der Unternehmen in unserer Region aktiver genutzt werden – im Interesse des Lernerfolgs der Studierenden ebenso sowie der Erkenntnisfortschritte der Unternehmen. Aktivitäten in Lehre und Forschung benötigen Freiräume zum Denken und Experimentieren, wie die Gutachtergruppe in ihrem Bericht ausführte. Die auf den 1. Januar 2023 beschlossene Einführung der Schools nimmt dieses Anliegen auf, indem die Schools künftig agiler, flexibler und schneller auf neue Anforderungen in Forschung und Lehre reagieren können.
Der Auditbericht ist auf der Website der Schweizerischen Agentur AAQ veröffentlicht: https://aaq.ch/download/universitaet-liechtenstein/