Die Forschungskommission berät das Rektorat im Bereich der Forschung. Gemäss dem Organisationsreglement der Universität Liechtenstein hat sie folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Festlegung und Fokussierung der Forschungsschwerpunkte der Universität;
- Begleitung der periodischen Entwicklungs- und Evaluationsprozesse zur Qualitätssicherung in den Schools und Lehrstühlen;
- Anregung von Forschungsprojekten, die die Grenzen von Schools und Lehrstühlen überschreiten und zu disziplinärer Zusammenarbeit innerhalb und ausserhalb der Universität führen;
- Evaluierung von Forschungsprojekten, die aus dem Forschungsförderungsfonds nach den geltenden Richtlinien gefördert werden - sowie Orientierung und Unterstützung interessierter Leitungsgremien über Forschungsmöglichkeiten externer Förderungseinrichtungen;
- Förderung der akademischen Laufbahn qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an der Universität.
Die Mitglieder der Forschungskommission werden auf Vorschlag des Senats vom Rektorat für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Vorsitzender des Gremiums und Forschungsdelegierter ist Johannes Schneider. Die Forschungskommission setzt sich aus mindestens einem Vertreter jeder Hochschule und einem Vertreter des Mittelbaus zusammen.