Der ungebrochene Zustrom an Studierenden in den letzten Jahren spiegelt nicht nur die grosse Attraktivität des Studiengangs, sondern auch die sehr wettbewerbsfähige liechtensteinische Treuhandbranche wider. Diese ist mit ihrer hohen Wertschöpfung sehr krisenresistent und daher eine tragende Säule für das Wirtschaftsleben im Land.
Die Betreuung nationaler und internationaler Mandanten bedarf eines breiten und fundierten Wissens in sämtlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen sowie sozialen Aspekten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Universität Liechtenstein den Diplomstudiengang Treuhandwesen an, der die Studierenden auf eine qualifizierte Tätigkeit in Treuhandunternehmen vorbereitet und fortlaufend aktuelle Entwicklungen in der Treuhandbranche aufgreift. Praxisnähe, Aktualität und relevante Fachinhalte, die von Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft vermittelt werden, stehen dabei im Vordergrund. Damit erhalten Studierende eine einmalige Schnittmenge aus praktischen Kenntnissen und wissenschaftlichen Inhalten auf höchstem Niveau aus erster Hand.
Voraussetzung für die Absolvierung des Diplomstudiengangs Treuhandwesen ist grundsätzlich der erfolgreiche Abschluss des Zertifikatsstudiengangs Treuhandwesen, in dem wichtige Grundlagen- und Vorkenntnisse erworben werden. Sofern entsprechende Qualifikationen - z.B. aufgrund eines rechtswissenschaftlichen Studiums - vorliegen, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, direkt in den Diplomstudiengang einzusteigen. Vor diesem Hintergrund wird der Studiengang auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Steuerexpertinnen und Steuerexperten, die ihre Kenntnisse verbreitern und vertiefen möchten oder sich auf die Treuhänderprüfung vorbereiten, besucht.
Die 29 Studierenden erlangen in den kommenden 12 Monaten vertiefte fachliche Kenntnisse und Qualifikationen, die für eine professionelle Betreuung und Beratung von internationalen Kunden und Mandanten im liechtensteinischen Treuhandwesen unerlässlich sind, um auf deren Bedürfnisse einzugehen.
Der Abschluss beider Studiengänge dient zudem als Vorbereitung auf die liechtensteinische Treuhänderprüfung und stellt für nicht akademisch vorgebildete Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Ausbildungsnachweis i.S.d. Treuhändergesetzes vom 8. November 2013 dar.